Tötungsdelikte - Kapitalverbrechen - Strafrecht München

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Kapitalstrafrecht

Bei dem Begriff Kapitalstrafrecht handelt es sich um keine juristische Fachbezeichnung: Vielmehr hat sich dieser im allgemeinen Sprachgebrauch eingebürgert. Unter Kapitalverbrechen lassen sich alle schwere Delikten verstehen, insbesondere Mord und Totschlag. Sollten sich Angeklagte mit einer solchen Beschuldigung konfrontiert sehen, empfiehlt sich dringend ein/e kompetente/r Strafverteidiger/in: Es geht um ein hohes Strafmaß.

Vorwürfe entkräften

Auf Mord steht zum Beispiel eine lebenslängliche Freiheitsstrafe, Verurteilte können frühestens nach 15 Jahren das Gefängnis verlassen. Das zeigt die große Bedeutung von Prozessen im Kapitalstrafrecht. Bestenfalls kann ein/e professionelle/r Strafverteidiger/in einen Freispruch erwirken. Nur versierte Juristen können angebliche Beweise und Indizien der Staatsanwaltschaft infrage stellen, entkräften oder widerlegen. Dafür eignen sich unterschiedliche Ansätze, zum Beispiel das kritische Befragen von Zeugen und in Auftrag gegebene Gutachten.

Verurteilung für ein minder schweres Delikt

Lässt sich eine Verurteilung im Kapitalstrafrecht grundsätzlich nicht vermeiden, leistet ein/e Strafverteidiger/in ebenfalls wertvolle Arbeit. Fachanwälte können dafür sorgen, dass das Gericht ein Delikt mit einem milderen Strafmaß feststellt. Häufig plädieren Staatsanwaltschaften beispielsweise auf Mord, dank einer guten Verteidigung entscheiden Richter aber auf Totschlag mit deutlich geringerer Strafe. Bei Totschlag beginnt das Strafmaß mit 5 Jahren. Entscheidend ist, ob das Gericht ein sogenanntes qualifiziertes Merkmal für einen Mord erkennt. Mord liegt unter anderem bei einer Tötung aus niederen Beweggründen wie Habgier, bei einer heimtückischen Begehungsweise und bei einer Zielsetzung wie der Verdeckung einer anderen Straftat vor. Bei dieser wichtigen Frage geraten Staatsanwaltschaft und Verteidigung oftmals in Streit.

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