Allgemeines Strafrecht - Fachgebiete - Strafverteidiger München

Strafrecht München

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Allgemeines Strafrecht

Unter Allgemeines Strafrecht fallen sämtliche Delikte, die sich im Strafgesetzbuch finden. Dieser Begriff klammert jene strafrechtlichen Tatbestände aus, die der Gesetzgeber in sogenannten Nebengesetzen wie dem Betäubungsmittelgesetz regelt. In beiden Bereichen benötigen Beschuldigte eine/n kompetente/n Strafverteidiger/in.

Allgemeines Strafrecht: Eine große Bandbreite

Ein/e Strafverteidiger/in beschäftigt sich im Berufsalltag mit vielfältigen Paragrafen des Strafgesetzbuches, die Delikte differieren bei der Art und der Strafdrohung massiv. Dazu zählen vermeintlich kleinere Delikte wie Beleidigung oder die mehrmalige Nutzung von Verkehrsmitteln ohne Fahrschein. Auch bei diesen Straftatbeständen empfiehlt sich dringend ein/e versierte/r Strafverteidiger/in. Das Mitfahren ohne Fahrschein nennt der Gesetzgeber zum Beispiel Erschleichen von Leistungen. Bei ein oder zwei Mal droht kein Strafverfahren, bei wiederholten Verstößen dagegen ein Prozess und sogar eine Freiheitsstrafe. Allgemeines Strafrecht umfasst auch weitaus schwerere Delikte, unter anderem Sexualdelikte, Totschlag und Mord. Juristische Kompetenz erweist sich in diesen Fällen als besonders wichtig, Beschuldigte sollten gezielt eine etablierte Kanzlei auswählen.

Umfassende Beratung

Eine optimale Vertretung erfordert nicht nur detailliertes Wissen über die einzelnen Deliktbereiche, sondern auch über juristischen Möglichkeiten innerhalb von Strafverfahren. Die entsprechenden Bestimmungen finden sich im Strafgesetzbuch, in der Strafprozessordnung und im Jugendgerichtsgesetz. Vielfach kann ein/e Strafverteidiger/in zum Beispiel verhindern, dass es zu einem öffentlichen Prozess kommt. Eine Option stellt die Einstellung des Verfahrens gegen eine Auflage dar. Bereits zuvor im Ermittlungsverfahren erweisen sich detaillierte Kenntnisse als unerlässlich, zum Beispiel bei Vernehmungen, Beschlagnahmungen und der Telekommunikationsüberwachung.

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