Sexualverbrechen - Täter- und Opfervertretungen - Anwalt Strafrecht München

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Sexualstrafrecht

Beim Sexualstrafrecht handelt es sich um einen heiklen Rechtsbereich: Vielfach finden Prozesse unter großer medialer Aufmerksamkeit statt, entsprechend hoch ist der Druck auf alle Beteiligten. Nur ein/e erfahrene/r Strafverteidiger/in hält diesem Druck stand und verteidigt Angeklagte optimal.

Zahlreiche Straftatbestände

Das Sexualstrafrecht umfasst vielfältige Delikte, bei denen die Strafandrohungen stark differieren. Zu den Straftatbeständen mit hohem Strafmaß zählen Vergewaltigungen und sexueller Missbrauch. Hierbei kommt es jeweils auf die genauen Tatumstände und auf das Verhältnis zwischen Täter und Opfer an. Das Strafgesetzbuch unterscheidet zum Beispiel zwischen Vergewaltigung, sexuellem Missbrauch von Kindern und sexuellem Missbrauch von Jugendlichen. Eigene Tatbestände bilden unter anderem der sexuelle Missbrauch mit Ausnutzung einer Amtsstellung und der sexuelle Missbrauch von Schutzbefohlenen. Darüber hinaus gehören zum Sexualstrafrecht Delikte, bei denen Täter niemandem unmittelbar Leid zufügen. Als Beispiel dienen der Erwerb und die Verbreitung kinderpornografischer Schriften.

Eine gute Verteidigung vonnöten

Angesichts vielfach hoher Strafandrohungen empfiehlt es sich dringend, eine/n kompetente/n Strafverteidiger/in zu engagieren. Das sollten Beschuldigte sofort nach Bekanntwerden des Vorwurfs erledigen, nicht erst vor dem Gerichtsprozess. Sie sollten gegenüber den Strafverfolgungsbehörden keine Aussagen ohne ein/e Strafverteidiger/in tätigen. Unbedachte Aussagen können sich später vor Gericht negativ auswirken. Stattdessen sollten sich Beschuldigte ausführlich mit dem Rechtsbeistand besprechen, sodass dieser eine passende Strategie entwickeln kann.

Vermeidung eines Prozesses

Bei Delikten wie dem Erwerb kinderpornografischer Schriften muss es nicht unbedingt zu einem öffentlichen Prozess kommen. Eine versierte Verteidigung kann bei entsprechenden Rahmenbedingungen die Einstellung des Verfahrens oder einen Strafbefehl erreichen. Bei beiden Varianten findet keine Hauptverhandlung statt, was für Beschuldigte eine enorme Entlastung darstellt.

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